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Das Zürcher Opernhaus verzeichnet mehr Zuger Besucherinnen und Besucher als auch schon. Foto: AdobeStock
Für jeden Zuger Einritt im Zürcher Opernhaus zahlt der Kanton nochmals etwas drauf. Der Kulturlastenausgleich ist umstritten. In anderen Kantonen formiert sich Widerstand. In Zug hingegen gibt man sich auch mit unvollständigen Berechnungsgrundlagen zufrieden.
Die Fledermaus, Carmen, Fidelio: Der aktuelle Spielplan des Zürcher Opernhauses bringt Bewährtes und trifft anscheinend den Geschmack des Zuger Publikums. Wie Berechnungen des Kulturlastenausgleichs zeigen, gehen immer mehr Zugerinnen und Zuger zu den Veranstaltungen nach Zürich. Weniger beliebt als das Opernhaus sind die Tonhalle und das Schauspielhaus. In der Summe aber muss der Kanton Zug für die Abgeltungsperiode 2025-2027 mehr Geld Richtung Norden transferieren: 1,942 Millionen Franken. Ein Plus von über 110'000 Franken im Vergleich zu früheren Abgeltungsperiode.
Analog zum nationalen Finanzausgleich (NFA) gibt es auch einen Interkantonalen Kulturlastenausgleich. Ihm gehören Zürich, Luzern, Zug, Uri und Aargau an. Einfach war die Vereinbarung nicht. Das Zuger Parlament sträubte sich 2004 gegen den Finanzausgleich. Noch im Jahr 2018 reichte die SVP eine Motion ein, aus der Vereinbarung auszutreten. Doch vergeblich; der Kantonsrat erklärte die Motion als nicht erheblich. Auch in der Bevölkerung scheint sich kein grosser Widerstand zu erheben. Der Beitritt des Kantons Zug zum Kulturlastenkonkordat wurde vom Volk im November 2008 in einer Abstimmung gutgeheissen. In anderen Kantonen ist die Bereitschaft weniger ausgeprägt. Im Kanton Aargau fällt die FDP auf, die die Kulturgelder immer wieder streichen will. Im September dieses Jahres reichte die Partei ein Postulat ein, kein Geld mehr nach Luzern und Zürich zu überweisen. Mit dem interkantonalen Kulturlastenausgleich sollen sogenannte «Leuchttürme» unterstützt werden, die es in dieser Dimension im Kanton Zug nicht gibt. Zum Vergleich: Das Museum Burg Zug verzeichnete letztes Jahr über 26'000 Eintritte. Im Zürcher Kunsthaus waren dies über 510'000, darunter auch Zugerinnen und Zuger.
Auch nach Luzern pilgern die Zuger Kulturliebhaberinnen und -liebhaber. Weil das KKL, Theater und das Sinfonieorchester mehr Zuger Besucherinnen und Besucher anzieht als früher muss der Kanton 1,01 Millionen Franken nach Luzern abliefern. Ein Plus von fast 140'000 Franken. Ohne das Zuger Publkum würde es in den Luzerner Sälen leerer aussehen. Jeder zwanzigste Eintritt (5,15 Prozent) im KKL wird von einer Zugerin oder einem Zuger bezahlt. Auch im Luzerner Theater (3,92 Prozent) und im Sinfonieorchester (4,27 Prozent) ist man auf Besucher aus Zug angewiesen. Anders sieht dies in Zürich aus. Im Schauspielhaus Zürich ist nur jeder Hunderste ein Zuger oder eine Zugerin (0,97 Prozent). Bei der Tonhalle ist die Beliebtheut grösser (1,92 Prozent). Obenaus schwingt das Zürcher Opernhaus: 2,05 Prozent. Wie der Regierungsrat des Kantons Zug in einem Beschluss festhält, werden die Berechnungen für korrekt befunden. Auch den Prüfbericht der BDO, einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, habe man erhalten. Die Prüfer halten aber fest, dass ihre Prüfungshandlungen nicht den Schweizer Standards zur Abschlussprüfung entsprechen. «Hätten wir zusätzliche Prüfungshandlungen (…) vorgenommen», so BDO, «hätten wir möglicherweise andere Sachverhalte festgestellt (…)» Haben die Prüfer unzureichende Unterlage erhalten? Eine Standardformulierung sei dies, beschwichtigt Regierungsrat Stephan Schleiss gegenüber der Zuger Woche. «Es geht nicht um die von den Standortkantonen Zürich und Luzern zu liefernden Zahlen sondern um die fachliche Umschreibung der von den Konkordatskantonen bestellten Prüfungshandlungen.» Diese seien für den Kanton Zug ausreichend, so Schleiss. Den endgültigen Auszahlungen ging jahrelanges Feilschen zuvor. Weil auch der Kanton Zug ein populäres Casino bewirtschaftet, erhielt es beim KKL einen Rabatt von 40 Prozent. Beim Theater und dem Sinfonieorchester muss der Kanton aber den vollen Betrag auszahlen.
Ein mehrseitiges Reglement beschreibt den Umfang der Publikumserhebung. Im Kanton Zürich finden im Unterschied zum Kanton Luzern noch immer Stichprobenerhebungen statt. Im KKL, dem Luzerner Theater und dem Sinfonieorchester werde grundsätzlich bei allen Verkäufen an den Kassen die Herkunft der Käuferinnen und Käufer erhoben, so Regierungsrat Schleiss. Dass die Prüferinnen und Prüfer von BDO einen Bericht mit unvollständigen Daten abgesegnet haben, liegt wahrscheinlich auch am Entgegenkommen aus Zug. Theoretisch hätte man einen noch grösseren Aufwand betreiben können. So wird zum Beispiel darauf verzichtet, nachzufragen, wenn ein Zuger vier Tickets kauft, woher die anderen drei Gäste herkommen.
Auch bei den Billetkategorien wird nicht unterschieden. «Für die Berechnung», so Stephan Schleiss, «werden nur Eintrittszahlen herbeigezogen. Es macht also keinen Unterschied, ob ein Studierendenplatz bezahlt wird oder ein Logenplatz.» Auch wenn hier die Spanne enorm ist. Der günstigste Studierendenplatz kostet im Zürcher Opernhaus 18 Franken, Galapreise enden bei 395 Franken. Beim Zürcher Kunsthaus liegen die Preise nahe beeinander: Es gibt nur einen regulären Tarif und einen reduzierten.
Beni Frenkel
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