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PH Zug verzeichnet erneut hohe Anmeldezahlen
Die Stadt Zug richtet den Umgang mit Stadtvertretungen in Verwaltungs- und Stiftungsräten neu aus. Künftig sollen Mitglieder der
Stadtregierung in zentralen Verwaltungs- und Stiftungsräten nicht mehr persönlich Einsitz nehmen.
Die Stadt Zug vollzieht einen Kurswechsel im Umgang mit ihren Beteiligungen. Stadträte und Stadträtinnen sollen nicht mehr in wichtigen Verwaltungs- und Stiftungsräten Einsitz nehmen. Mit der Reform reagiert die Stadt auf wachsende Anforderungen an Transparenz, Unabhängigkeit und professionelle Unternehmensführung.
Die Stadt Zug verabschiedet sich von einem jahrzehntelang gepflegten Modell politischer Nähe. Künftig sollen Mitglieder der Stadtregierung nicht mehr gleichzeitig politische Verantwortung tragen und in Verwaltungs- oder Stiftungsräten städtischer Beteiligungen sitzen. Der Stadtrat hat eine umfassende Neuordnung beschlossen, die auf eine klare Trennung zwischen Politik und Unternehmensführung abzielt. Auslöser für die Reform war ein Vorstoss der FDP-Fraktion mit dem Titel «Zeit für Veränderung in Stadtvertretungen von Verwaltungsräten». Das Postulat vom Februar 2025 stellte die Frage, ob die bisherige Praxis noch zeitgemäss sei. Die Antwort des Stadtrats fällt nun deutlich aus: Zwar habe die enge personelle Verbindung zwischen Politik und stadtnahen Organisationen über Jahre hinweg Vorteile gebracht, doch die Nachteile würden zunehmend schwerer wiegen.
Insbesondere Rollenkonflikte, Fragen der Unabhängigkeit und strengere Anforderungen an Transparenz hätten gezeigt, dass die Doppelrolle von Exekutivmitgliedern an Grenzen stosse. Stadtpräsident André Wicki spricht von einem notwendigen Schritt hin zu einer modernen und professionellen Eigentümerstrategie. Die Stadt müsse ihre Verantwortung klar wahrnehmen – jedoch nicht mehr über persönliche Verflechtungen, sondern über verbindliche Regeln und transparente Strukturen. Im Zentrum der Kritik stehen die sogenannten Doppelmandate. Sitzt ein Stadtratsmitglied gleichzeitig in einem Verwaltungsrat, entstehen heikle Überschneidungen: Politische Entscheide können direkt mit wirtschaftlichen Interessen verknüpft sein, gleichzeitig müssen dieselben Personen strategische Aufsicht und politische Verantwortung wahrnehmen. Gerade bei finanziellen Fragen oder regulatorischen Themen könne dies zu strukturellen Interessenkonflikten führen. Zudem werde die klare Abgrenzung zwischen politischer Steuerung, strategischer Kontrolle und operativer Führung erschwert. Solche Konstruktionen gelten in modernen Governance-Modellen zunehmend als problematisch. Die Stadt Zug orientiert sich deshalb stärker an aktuellen Grundsätzen der Public Corporate Governance. Diese setzen auf unabhängige Gremien, fachliche Kompetenz und eine Steuerung über formalisierte Instrumente statt über persönliche Präsenz von Politikerinnen und Politikern.Wicki weist den Vorwurf zurück, die Stadt ziehe sich aus der Verantwortung zurück. Das Gegenteil sei der Fall: Die politische Kontrolle werde sogar gestärkt, allerdings künftig systematischer und nachvollziehbarer organisiert.
Konkret empfiehlt der Stadtrat den Rückzug aus mehreren bedeutenden Verwaltungs- und Stiftungsräten. Betroffen sind unter anderem die WWZ Zug AG, die Kunsteisbahn Zug AG, die Zugerbergbahn AG sowie die Schifffahrtsgesellschaft für den Zugersee AG. Auch in der Stiftung Pflegezentrum Baar und der Stiftung Alterszentren Zug sollen künftig keine Mitglieder der Stadtregierung mehr vertreten sein. Die Sitze der Stadt bleiben jedoch bestehen. Neu sollen diese Mandate durch externe Fachpersonen besetzt werden. Gesucht werden Persönlichkeiten mit spezifischem Fachwissen, die unabhängig agieren können und Erfahrung in Strategie, Finanzen oder Unternehmensführung mitbringen. Der Stadtrat verspricht sich davon professionellere und unabhängiger zusammengesetzte Gremien. Gleichzeitig sollen die Interessen der Stadt als Eigentümerin weiterhin konsequent vertreten werden.
Das Herzstück der Reform ist eine neue, umfassende Eignerstrategie. Sie definiert künftig verbindlich, welche Ziele die Stadt mit ihren Beteiligungen verfolgt und nach welchen Governance-Regeln diese geführt werden sollen. Festgelegt werden sollen unter anderem Anforderungen an Verwaltungs- und Stiftungsräte, Standards für Berichterstattung und Controlling sowie Regeln zum Umgang mit Interessenkonflikten. Die politische Steuerung erfolgt damit weniger über persönliche Beziehungen, sondern stärker über klare Zielvorgaben und strukturierte Prozesse. Mit dieser Eignerstrategie schafft die Stadt ein Instrument, das für sämtliche Beteiligungen einheitliche Standards setzen soll. Dadurch will der Stadtrat mehr Transparenz und bessere Vergleichbarkeit erreichen. Ergänzend plant die Stadt den Aufbau eines zentralen Beteiligungsmanagements innerhalb der Verwaltung. Diese Stelle soll sämtliche städtischen Beteiligungen koordinieren und überwachen. Zu den Aufgaben gehören standardisierte Reportings über Ziele, Finanzen und Risiken ebenso wie die Vorbereitung von Entscheidungsgrundlagen für Politik und Verwaltung. Zudem soll die neue Einheit Risiken frühzeitig erkennen und die politische Aufsicht entlasten. Der Stadtrat sieht darin einen wichtigen Schritt hin zu einer professionelleren Führung öffentlicher Unternehmen und Institutionen. Klare Regeln und einheitliche Prozesse würden das Vertrauen stärken und die Steuerung effizienter machen.
Die Neuorganisation hat allerdings ihren Preis. Für die Einführung der neuen Governance-Struktur rechnet die Stadt mit einmaligen Kosten zwischen 50’000 und 100’000 Franken. Diese entstehen insbesondere für Konzepte, IT-Systeme, Schulungen und externe Beratungen. Deutlich stärker ins Gewicht fallen die jährlich wiederkehrenden Kosten. Je nach Umfang der Umsetzung erwartet der Stadtrat zusätzliche Ausgaben von rund 180’000 bis 275’000 Franken pro Jahr. Darin enthalten sind Personalkosten für das neue Beteiligungsmanagement, Honorare für externe Fachpersonen in Verwaltungs- und Stiftungsräten sowie Ausgaben für Audits, Rekrutierungen und Reporting-Systeme. Ein Teil dieser Kosten werde kompensiert, da bisherige Mandatsentschädigungen für Stadträtinnen und Stadträte künftig an externe Mitglieder fliessen. Dennoch bedeutet die Reform insgesamt einen spürbaren finanziellen Mehraufwand.
Mit dem Schritt folgt Zug einem Trend, der in vielen Schweizer Städten und Gemeinden zu beobachten ist. Öffentliche Institutionen stehen zunehmend unter Druck, ihre Governance-Strukturen zu professionalisieren und politische Einflussnahmen transparenter zu gestalten. Während früher direkte politische Vertretungen in Verwaltungsräten als selbstverständlich galten, setzt sich heute vielerorts die Ansicht durch, dass unabhängige Fachgremien bessere Voraussetzungen für glaubwürdige und effiziente Führung bieten. Für Zug bedeutet die Reform nicht nur einen organisatorischen Umbau, sondern auch einen kulturellen Wandel. Die traditionelle Nähe zwischen Politik und stadtnahen Unternehmen wird bewusst gelockert. An ihre Stelle treten formalisierte Steuerung, professionelle Aufsicht und klar definierte Verantwortlichkeiten.
In einem nächsten Schritt sollen die übergeordnete Eignerstrategie sowie das Konzept für ein zentrales Beteiligungsmanagement erarbeitet werden. Parallel dazu wird der geordnete Rückzug der stadträtlichen Vertretungen vorbereitet, der im Rahmen der ordentlichen Generalversammlungen beziehungsweise spätestens auf das Ende der laufenden Legislatur erfolgen soll. Gleichzeitig nimmt die Stadt die Suche nach geeigneten externen Fachpersonen auf und informiert die betroffenen Unternehmen, Stiftungen und den Grossen Gemeinderat fortlaufend über die nächsten Schritte. «Die Stadt Zug übernimmt Verantwortung mit klaren Rollen, professionellen Instrumenten und einem modernen Verständnis von Governance», so Stadtpräsident André Wicki. «Das ist ein wichtiger Schritt für eine glaubwürdige und zukunftsfähige Stadtführung.»
Uwe Guntern
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