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Das Zivilstandsamt des Kreis Baar befindet sich im Rathaus. Foto: RC
Das Zivilstandsamt Kreis Baar unterstellt sich mit sofortiger Wirkung der Sachwaltung des Kantons. Unregelmässigkeiten im Zivilstandsamt führten zur Selbstanzeige einer angestellten Person.
Die Selbstanzeige führe dazu, dass die Staatsanwaltschaft ermittle, heisst es in einer Medienmitteilung. Der ordentliche Betrieb sei sichergestellt.
Der Regierungsrat hat am Freitag, 22. November beschlossen, die Aufgaben des Zivilstandsamts Kreis Baar im Sinne einer Sachwaltung per sofort und vollumfänglich der kantonalen Aufsichtsbehörde, namentlich dem Zivilstands- und Bürgerrechtsdienst der Direktion des Innern, zu übertragen. Damit werden alle Dienstleistungen des Zivilstandamts ad interim durch den Kanton erbracht.
Neben der Selbstanzeige haben fehlende personelle Ressourcen im Zivilstandsamt Kreis Baar diesen Schritt notwendig gemacht. Zur Untersuchung können aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes derzeit keine weiteren Angaben gemacht werden. Welche Person Selbstanzeige eingereicht hat und gegen welches Vergehen, ist nicht bekannt.
Zum Zivilstandsamt Kreis Baar gehören die Gemeinden Baar, Menzingen und Neuheim. Es beurkundet im Personenstandsregister natürliche Zivilstandsereignisse (Geburt, Todesfall) sowie Erklärungen (u.a. Anerkennung, Namenserklärung). Dazu kommen Trauungen oder das Vorverfahren zur Begründung der eingetragenen Partnerschaft
Die Aufsichtsbehörde wird sicherstellen, dass die Aufgaben und Beurkundungen für diese Gemeinden weiterhin erfüllt werden können. Für die Bevölkerung gibt es keine Einschränkungen.
RC
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