Auszeichnungen
Nominierung für Zuger Sportpreis und die Top Sportevents
Karl Nussbaumer, Präsident Verein Zuger Wanderwege (rechts) und Alfred Knüsel, Vizepräsident sowie Geschäftsführer, bei Unterhaltsarbeiten an der Signalisation. Foto: Florian Hofer
Am 24. November wird im Kanton Zug über die Teilrevision des EG Waldgesetzes abgestimmt. Die Revision zielt darauf ab, bestehende Regelungen zu Waldnutzung, Naturschutz und Nutzungskonflikten zu präzisieren und zu verbessern.
Die IG Mountainbike Zug, der Kantonalverband Swiss Cycling Zug und weitere Zuger Velo- und Bike-Clubs hatten das Referendum ergriffen. Sie kritisieren die Regelung betreffend Velofahren im Wald.
Wir sprachen darüber mit Vertretern des Vereins Zuger Wanderwege: dem Präsidenten Karl Nussbaumer und dem Vizepräsidenten und Geschäftsführer Alfred Knüsel.
Das revidierte Gesetz behandelt eine Reihe von Punkten, wie zum Beispiel ein Drohnenverbot im Wald, eine partielle Hundeleinenpflicht sowie den verstärkten Kampf gegen Neophyten oder unerwünschte tierische Eindringlinge. Diese Punkte dürften kaum strittig sein. Dennoch haben Mountainbiker und weitere Zuger-Veloclubs ein Referendum erstritten. Es geht dabei vor allem um mögliche Konflikte zwischen Wanderern und Velofahrern. Was ist aus Sicht des Vereins Zuger Wanderweg dazu zu sagen?
Karl Nussbaumer: Das sagt das Gesetz bzw. die Abstimmungsbroschüre: Das geltende Gesetz stammt aus dem Jahr 1998, also aus einer Zeit, als Velofahren im Wald und die heutigen Bike-Trends noch wenig verbreitet waren. Heute herrscht ein regelrechter Bike-Boom, nicht zuletzt wegen geländetauglicher E-Bikes. Die Natur gerät dadurch immer mehr unter Druck, und Konflikte mit anderen Nutzergruppen, aber auch mit Waldeigentümerschaften häufen sich. Zukünftig soll das Velofahren darum ausschliesslich auf Waldstrassen und den im Richtplan bezeichneten und vor Ort beschilderten Bike-Routen erlaubt sein. Nach aktuellem Stand entspricht dies im Zuger Wald einer Strecke von rund 300 Kilometern.
Wie bewerten Sie die vorgeschlagenen Änderungen hinsichtlich der Nutzung durch Wanderer? Finden Sie das Waldgesetz ausgewogen und sinnvoll in Bezug auf die Bedürfnisse aller Waldnutzergruppen?
Karl Nussbaumer: Der Wald bleibt für Erholungssuchende offen, einschliesslich Mountainbike-Fahrern auf ausgewiesenen Waldstrassen. Diese speziellen Bikerstrecken entlasten die übrigen Wanderwege und schützen Tiere, Pflanzen und andere Waldbesucher.
Alfred Knüsel: Konkret schützt das Waldgesetz Wald und Wild und respektiert die Bewirtschafter und die Grundeigentümer. Das Gesetz soll bestehende Probleme zwischen den verschiedenen Waldnutzern regeln.
Erfüllt die Revision aus Ihrer Sicht diesen Auftrag?
Karl Nussbaumer: Ja, wie bereits erwähnt regelt es, wo man mit dem Velo oder Bike fahren darf und wo nicht. Im Wald und am Waldrand müssen Hunde neu so beaufsichtigt werden, dass sie jederzeit abrufbar sind und weder Menschen noch Tiere stören oder gefährden. Zusätzlich wird eine Leinenpflicht für Hunde eingeführt, die während der sensiblen Zeit für Wildtiere vom 1. April bis 31. Juli gilt, ähnlich wie in den umliegenden Kantonen.
Alfred Knüsel: Bei den verschiedenen Nutzergruppen insbesondere bei den Wanderern, den Velofahrern und den Bikern sind die Ansprüche sehr unterschiedlich, was Rücksicht und gegenseitigen Respekt verlangt. Mit dem Befahren auf allen Waldstrassen erfüllt die Revision den Auftrag.
Welche Erfahrungen haben Sie bisher mit Konflikten zwischen Wanderern und Velofahrern gemacht? Wo ergeben sich die meisten Nutzungskonflikte?
Karl Nussbaumer: Es gibt derartige Konflikte auf Wanderwegen, die meisten, wenn ein Wanderweg schmal ist und man nicht oder fast nicht ausweichen kann. Darum fordern wir auch, dass bei schmalen Wanderwegen eine Entflechtung gemacht werden muss.
Alfred Knüsel: Die grösste Herausforderungen oder gar Konflikte entstehen bei starken Steigungen oder Gefälle wo die Wanderwege Zick-Zack verlaufen und mit natürlichen und künstlichen Stufen verbaut sind. Überall dort ,wo ein durchkommen Nebeneinander schlicht fast nicht möglich ist.
Können Sie uns konkrete Beispiele für solche Konflikte nennen?
Alfred Knüsel: Ja, die Situationsanalyse eines verlegten Wanderweges auf einer illegal entstandene Bikestrecke. Der Wegabschnitt ist durch das sichtbare Befahren von Mountainbikes und der folglich starken Wegbeanspruchung an diversen Stellen stark erodiert. Das Passieren des Weges, ist für Wanderer an den diesen Stellen, nur noch schwer möglich. Weiter bestehen teilweise tiefe Wegfurchen, welche bei Niederschlägen zusätzlich eine Erosion begünstigen. Der Wegverlauf ist geprägt von erodierten Wurzelwerken, welche besonders bei feuchten Wetterverhältnissen eine erhöhte Rutschgefahr darstellen. Diese Umstände zwingen die Wandernden, neben dem Weg auszuweichen. Auch die Mountainbiker weichen den stark erodierten Stellen teilweise aus. Das hatte eine starke Beanspruchung des Waldboden zur Folge, und mit der Zeit sind mehrere Routen entstanden.
Wie stehen Sie zur Position der Mountainbike-Verbände, die das Gesetz als Einschränkung für Velofahrer kritisieren? Verstehen Sie deren Perspektive?
Karl Nussbaumer: Nein verstehen wir nicht, mit dem neuen Gesetz werden Klarheiten geschafft, wo man Velofahren und Biken darf und wo nicht. Auch wir Wanderer müssen uns an Gesetze halten und wandern auf den dafür vorgesehen Wanderwegen.
Alfred Knüsel: Die offenen Waldflächen dürfen nicht mehr zu Ungunsten von Wald, Wild und der Waldnutzer (Grundeigentümer) befahren werden. Diese Einschränkung gilt es zu respektieren.
Würden Sie das Biken im Wald lieber ganz verbieten?
Karl Nussbaumer: Nein, wie gesagt es gibt Strecken die offiziell als Bikerstrecken ausgeschieden sind. Was nicht geht, ist kreuz und quer durch den Wald zu fahren. Dadurch wird den Waldboden beschädigt und die Natur und das Wild bedroht.
Alfred Knüsel: Nein bestimmt nicht! Das ist mit 300 km Waldstrassen doch kein Thema. Mit einem Ja erhalten wir für die nahe Zukunft ein Wichtiges breit abgestütztes und zeitgemäss angepasstes Waldgesetz
Was wäre die Folge, wenn das Referendum angenommen würde?
Karl Nussbaumer: Dann hätte man keine klaren Regeln und es würden illegale Bikerstrecken im Wald entstehen und der Wald und das Wild würde weiterhin gestört.
Wie beurteilen Sie generell die wachsende Nutzung der Zuger Wälder durch verschiedene Freizeitgruppen?
Karl Nussbaumer: Wir müssen Sorge haben zu unseren Wälder und den darin lebenden Tieren, welche immer mehr durch die wachsende Nutzung gestört werden. Auch muss man berücksichtigen, dass die Waldeigentümer zu ihrem Wald Sorge tragen und darum auch den Wald und die Tiere schützen möchten und klare Gesetze und Regeln wollen, welche die verschieden Freizeitgruppen zu akzeptieren haben.
Alfred Knüsel: Der Wald und die verschiedenen Nutzergruppen können durch das revidierte Waldgesetz alle gewinnen. Ich denke die Stimmbürger sagen zu einer Zukunft gerichteten geordneten Naherholen Ja.
Inwiefern sehen Sie den Klimawandel und den Schutz der Artenvielfalt als Faktoren, die das Freizeitverhalten im Wald beeinflussen könnten?
Karl Nussbaumer: Insgesamt könnten Klimawandel und Artenschutz das Bewusstsein für die Natur stärken und eine Verhaltensänderung im Sinne eines respektvolleren und achtsameren Naturerlebens fördern. Gleichzeitig könnte es aber auch zu Einschränkungen kommen, die das Freizeitverhalten im Wald an neue Bedingungen anpassen müssen.
Uwe Guntern
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