Holzhäusern
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Die PUK soll den umstrittenen Grundstücksverkauf in Oberägeri unter die Lupe nehmen. Foto: AdobeStock
Barbara Gysel, Präsidentin der Zuger PUK «Vorkommnisse See-Villa», hat öffentlich über die Arbeit der PUK informiert. Die Kommissionspräsidentin erklärte, wie die Untersuchung zum umstrittenen Grundstückverkauf am Ägerisee organisiert ist, welche rechtlichen Fragen geklärt wurden – und weshalb ein genauer Zeitplan derzeit noch nicht möglich ist.
Die Parlamentarische Untersuchungskommission (PUK) «Vorkommnisse See-Villa» untersucht derzeit das Verhalten von Regierung und Verwaltung im Zusammenhang mit einem umstrittenen Grundstückgeschäft am Ägerisee. Der Zuger Kantonsrat hatte die Kommission im Juli 2025 eingesetzt und 15 Mitglieder gewählt. An einer Medienorientierung gab die Kommission nun erstmals Einblick in ihre laufenden Arbeiten. Dabei erläuterte sie, wie sie ihren Auftrag interpretiert, welche rechtlichen Grundlagen gelten und wer die Untersuchung fachlich begleitet.
Seit ihrer Wahl hat die PUK ihre Organisation aufgebaut und die Untersuchung gestartet. Aktuell befindet sich die Kommission mitten in der Analysephase. Ein genauer Zeitplan für den Abschluss der Untersuchung steht allerdings noch nicht fest. Der Grund: Der Kommission fehlt weiterhin ein vollständiger Überblick über sämtliche relevanten Unterlagen.
Nach Angaben der PUK liegen ihr derzeit noch nicht alle benötigten Dokumente vor. Einige zentrale Unterlagen werden aktuell von der kantonalen Direktion des Innern zurückbehalten. Solange diese Akten nicht vollständig vorliegen und ausgewertet werden können, sei es schwierig, den weiteren Verlauf der Untersuchung zeitlich abzuschätzen. Die Kommission geht jedoch davon aus, dass sie die noch fehlenden Unterlagen in absehbarer Zeit erhalten wird.
Ein weiterer wichtiger Punkt der Medieninformation betraf mögliche Ausstandsfragen. Die Kommission prüfte, ob einzelne Mitglieder oder beigezogene Fachpersonen aufgrund persönlicher Interessen von der Untersuchung ausgeschlossen werden müssten. Massgebend ist dabei die Geschäftsordnung des Zuger Kantonsrats. Diese schreibt vor, dass Mitglieder einer Untersuchungskommission in den Ausstand treten müssen, wenn sie ein unmittelbares persönliches Interesse an einem untersuchten Sachverhalt haben. Diese Regelung unterscheidet sich von jener für den Regierungsrat. Dort genügt bereits der «Anschein der Befangenheit », um einen Ausstand zu begründen. Um die rechtliche Situation zu klären, beauftragte die PUK den Staatsrechtler Giovanni Biaggini mit einem umfassenden Gutachten. Der emeritierte Professor für Staats-, Verwaltungs- und Europarecht der Universität Zürich analysierte die geltenden Bestimmungen und entwickelte Kriterien zur Beurteilung möglicher Interessenkonflikte. Auf dieser Grundlage prüfte die Kommission sämtliche Fälle einzeln. Das Ergebnis: Weder für die gewählten Mitglieder noch für die beigezogenen Experten bestehen nach aktueller Rechtslage Ausstandsgründe.
Der Untersuchungsauftrag der PUK wurde vom Kantonsrat klar definiert. Grundlage dafür war ein Antrag der Staatswirtschaftskommission. Der Auftrag umfasst ausdrücklich auch eine Prüfung des Handelns der gesamten Zuger Regierung. Um ihre Unabhängigkeit zu sichern, arbeitet die Kommission möglichst autonom von der kantonalen Verwaltung. Sie wird von verschiedenen externen Fachpersonen unterstützt.
Zu den wichtigsten Beteiligten gehören:
• Rechtsexperte: Prof. Dr. iur. Giovanni Biaggini, ehemaliger Ordinarius für Staats-, Verwaltungs- und Europarecht an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Zürich. Heute selbstständiger juristischer Sachverständiger.
• Rechtsexperte: Rechtsanwalt Dr. iur. Niklaus Oberholzer, ehemaliger Richter am Schweizer Bundesgericht. Heute selbstständiger Berater für die Begleitung von Projekten, Erstellung von Gutachten und Durchführung von Untersuchungen.
• PUK-Sekretariat: Etienne Gerber (PUK-Sekretär) und Prof. Jonas Willisegger (Projektleiter) von der HSLU Hochschule Luzern, Wirtschaft, Institut für Betriebs- und Regionalökonomie IBR.
• Kommunikationsberatung: Urs Knapp, Senior Partner Farner Consulting.
• Protokollführung: Veronika Michel, Unternehmen Die Protokollschreiberei.
Mit dieser Struktur will die Kommission sicherstellen, dass die Untersuchung fachlich fundiert und unabhängig durchgeführt wird.
Die PUK betonte an der Medienorientierung, dass ihre Arbeit weiterhin mit der nötigen Sorgfalt und ohne politischen Druck erfolgen soll. Erst wenn alle relevanten Unterlagen vorliegen und ausgewertet sind, will die Kommission über den weiteren Zeitplan und mögliche Zwischenergebnisse informieren.
Uwe Guntern
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