Stadt Zug
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Weil sie oft stehen oder liegen gelassen werden, stoppt die Einwohnergemeinde Cham die öffentliche Vermietung von E-Scootern. Foto: AdobeStock
An einem Ort überwiegt der Ärger, am anderen gibt es eine neue Chance: Während in Cham ab 2024 keine E-Trottinette mehr öffentlich verliehen werden, setzt die Stadt Zug auf nur noch einen Anbieter.
Die Idee an sich ist nicht schlecht. Nach den Miet-Velos kam das Leihgeschäft für E-Scooter, batteriebetriebene Trottinetts. Diese können an einem Standort von jedermann und-frau gemietet werden. Dann geht die Fahrt von A nach B.
Das Problem liegt im B. Denn die E-Scooter werden von Mieterinnen und Mietern am Zielort vielfach nicht ordnungsgemäss abgestellt, sondern mitten auf den Trottoirs stehen- oder liegengelassen. Genau aus diesem Grund werden auf Chamer Gemeindegebiet keine Leih-E-Trottinette mehr zur Verfügung stehen. Die Einwohngemeinde Cham lässt die Bewilligung für den Betrieb eines Free-Floating-E-Trottinett-Verleihsystems per Ende 2023 auslaufen.
Die auf dem Trottoir parkierten und zum Teil herumliegenden Fahrzeuge hätten während dem Testbetrieb für vermehrte negative Rückmeldungen gesorgt, meldet die Einwohnergemeinde Cham. Fussgängerinnen und Fussgänger, Menschen mit Beeinträchtigungen (zum Beispiel vermindertes Sehvermögen), aber auch Familien mit Kinderwagen oder Personen im Rollstuhl wurden auf ihren täglichen Routen immer wieder eingeschränkt oder sogar zu Fall gebracht.
«Aufgrund entsprechender Rückmeldungen hat der Gemeinderat entschieden, die Konzession ab 2024 nicht mehr zu verlängern», erläutert Gemeinderat Drin Alaj, Vorsteher Verkehr und Sicherheit. «Uns ist es wichtig, dass sich alle Langsamverkehrsteilnehmenden sicher und ohne Hindernisse im öffentlichen Raum fortbewegen können.»
Die Bewilligung für den Betrieb eines Free-Floating-E-Trottinett-Verleihsystems war der Mikromobilitätsanbieterin Tier Mobility Suisse GmbH für maximal 50 Trottinette im Jahr 2020 erstmals erteilt und anschliessend verlängert worden. Dem hängigen Gesuch der LimeBike Switzerland AG um Benutzung des öffentlichen Raumes für einen stationslosen Fahrzeugverleih wird ebenfalls nicht entsprochen.
Dieser Entscheid wird auch gestützt durch die gemeindliche Verkehrskommission. Völlig gestorben ist das Thema E-Scooter in Cham noch nicht. Die Einwohnergemeinde werde die Entwicklung in den Zuger Gemeinden bezüglich Verleihsysteme weiterverfolgen.
Anders handhabt es nämlich die Stadt Zug. Die Kantonshauptstadt hat die Vergabe einer Bewilligung für den Betrieb eines E-Scooter-Verleihsystems auf öffentlichem Grund öffentlich ausgeschrieben. Die bestehenden Verträge im Rahmen eines Pilotprojekts mit zwei Betreiberinnen laufen Ende 2023 aus. Die Erfahrungen und Erkenntnisse aus dem Pilotprojekt seien nun in die Neuausschreibung Ausschreibung eingeflossen, heisst es in einer Medienmitteilung.
Mit der Konzessionsvergabe erhält nur noch ein einziger Anbieter die Möglichkeit, maximal 200 E-Trottis im Freefloating-System auf dem öffentlichen Grund der Stadt Zug zu betreiben. Eine Reihe von verbindlichen Auflagen soll dafür sorgen, dass der Betrieb geordneter verläuft, als dies während des Pilotprojekts der Fall war. Die Anzahl der erlaubten E-Scooters wird nicht erhöht, die Zahl der Anbieter wird auf einen reduziert, die Parkierungsmöglichkeiten eingeschränkt und neu werden vom Anbieter Gebühren für die Nutzung des öffentlichen Grundes verlangt. Stadträtin Barbara Gysel, Vorsteherin des Departements Soziales, Umwelt und Sicherheit: «Die Parkierungszonen auf öffentlichem Grund sind in einem Flächenplan verbindlich festgelegt. Zudem haben Nachhaltigkeitsaspekte in unseren Zuschlagskriterien die höchste Gewichtung. Zum Beispiel muss der Strom für das Aufladen der E-Scooter sowie das Einsammeln und Verteilen mit Elektrofahrzeugen nachweislich zu 100 Prozent aus erneuerbaren Quellen stammen.» Die Wahl des Anbieters erfolgt Ende Dezember 2023.
Renato Cecchet
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