Interview
Blick auf das Thermal-Mapping der Stadt Zug
Bis Ende 2026 werden verschiedene Modelle für die Einführung kantonaler Leistungstests erarbeitet.
Nach dem Projektstart Anfang 2026 erarbeiten die eingesetzte Fachgruppe und das Amt für gemeindliche Schulen zentrale Grundlagen für die kantonalen Leistungstests in Deutsch und Mathematik.
Die kantonalen Leistungstests gehen auf einen Entscheid des Kantonsrats zurück. Dieser verlangt, dass Schülerinnen und Schüler ab der 4. Klasse der Primarstufe bis und mit dem ersten Semester der 3. Klasse der Sekundarstufe I künftig einmal pro Semester standardisierte Leistungstests in Deutsch und Mathematik absolvieren. Die Ergebnisse fliessen mit einer Gewichtung von 20 Prozent in die Semesternote ein. Ranglisten sind gemäss Schulgesetz untersagt. Ziel ist es, verschiedene Umsetzungsvarianten zu prüfen und eine tragfähige, breit ab-gestützte Lösung zu entwickeln, die sowohl pädagogische als auch schulrechtliche und organisatorische Anforderungen miteinbezieht.
Zur Begleitung des Projekts wurde eine kantonale Fachgruppe eingesetzt. Diese setzt sich aus Vertretungen der Fachgruppen Deutsch und Mathematik, der Schulpräsidien, der Konferenz der Rektorinnen und Rektoren, des Schulleiterinnen- und Schulleiterverbands, des Lehrerinnen- und Lehrervereins sowie der Pädagogischen Hochschule Zug zusammen.
Die Fachgruppe hat sich im Februar 2026 konstituiert und eine Auslegeordnung vorgenommen. Diskutiert wurden Chancen, Risiken, offene Fragen und mögliche Lösungsansätze. Dabei wurde deutlich, dass die Leistungstests einerseits einen Beitrag zur Vergleichbarkeit von Beurteilungen («Eichung») leisten und zur individuellen Förderung beitragen sollen, andererseits aber auch Fragen zur Akzeptanz im Schulfeld und zum pädagogischen Handlungsspielraum der Schulen aufwerfen.
Aktuell arbeitet das Amt für gemeindliche Schulen gemeinsam mit der Fachgruppe an den Grundlagen für die spätere Umsetzung. Im Zentrum stehen insbesondere folgende Fragestellungen: Welche Ziele sollen die Leistungstests primär erfüllen? Welche möglichen Umsetzungsvarianten gibt es? Wie kann die Vergleichbarkeit der Testergebnisse, aber auch der formative Nutzen für die Förderung der Schülerinnen und Schüler sicher-gestellt werden? Wie lassen sich Transparenz und Datenschutz gewährleisten? Welche technischen und organisatorischen Voraussetzungen sind notwendig? An der zweiten Fachgruppensitzung im Mai 2026 stand insbesondere die übergeordnete Zielsetzung der Leistungstests im Fokus. Diskutiert wurden dabei sowohl summative Aspekte – insbesondere die Vergleichbarkeit der Beurteilungen – als auch formative Aspekte wie die Unterstützung der individuellen Förderung.
Bis Ende 2026 werden verschiedene Umsetzungsvarianten geprüft und dem Bildungsrat vorgelegt. Ein Zwischenbericht an den Bildungsrat erfolgt im September 2026, der Grundsatzentscheid über die Umsetzungsvariante ist bis Ende 2026 geplant. Gemäss aktuellem Projektstand werden die Leistungstests im Schuljahr 2027/28 pilotiert. Sofern die rechtlichen, technischen und organisatorischen Voraussetzungen erfüllt sind und die Pilotierung planmässig und erfolgreich verläuft, erfolgt die flächendeckende Einführung ab dem Schuljahr 2028/29.
RED
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