Zugersee
Seegfrörni als Ausnahme und nicht als Regel
Mindestens zweimal im Jahr testet der Kanton die Schulklassen. Foto: AdobeStock
Die Referendumsfrist zur Änderung des Gesetzes über die kantonalen Schulen und des Schulgesetzes ist am 9. Dezember 2025 unbenutzt verstrichen. Die vom Kantonsrat am 2. Oktober 2025 beschlossenen Anpassungen werden umgesetzt. Ab 2028 sollen die ersten Tests starten.
Die Referendumsfrist zur Änderung des Gesetzes über die kantonalen Schulen und des Schulgesetzes ist am 9. Dezember 2025 unbenutzt verstrichen. Die vom Kantonsrat am 2. Oktober 2025 beschlossenen Anpassungen werden umgesetzt. Der Übertritt von öffentlichen Zuger Schulen sowie anerkannten Zuger Privatschulen an die kantonalen Schulen erfolgt weiterhin prüfungsfrei. Bei fehlender Einigung zwischen Erziehungsberechtigten und zuweisender Schule kann ein Eignungstest durchgeführt werden. Für übrige Fälle (zum Beispiel Übertritte aus ausserkantonalen Schulen) kann die Aufnahme vom Bestehen eines Leistungstests abhängig gemacht werden. Die weiteren Eintrittsbedingungen legt der Bildungsrat fest.
Ab der 4. Primarklasse bis und mit dem 1. Semester der 3. Klasse der Oberstufe werden mindestens einmal pro Semester in allen Gemeinden einheitliche kantonale Leistungstests in Deutsch und Mathematik durchgeführt. Diese fliessen mit 20 Prozent Gewichtung in die jeweiligen Semesterzeugnisnoten ein. Zur Umsetzung der Leistungstests wird eine kantonale Fachgruppe eingesetzt. «Ziel der Leistungstests ist eine bessere Eichung der Beurteilung über Klassen und Gemeinden hinweg und die Förderung der Schülerinnen und Schüler in Deutsch und Mathematik», so Bildungsdirektor Stephan Schleiss. Anfang 2026 initiiert das Amt für gemeindliche Schulen die Gründung der vom Kantonsrat ebenfalls beschlossenen Fachgruppe und beginnt mit den Umsetzungsarbeiten. Die Planung sieht eine Pilotdurchführung im Schuljahr 2027/28 und den Start im Schuljahr 2028/29 vor.
RED
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